AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für
das Vermietungsobjekt „Garten-Pause“
Stand:
19.10.2021
Andrea und Uwe Krause
GbR, „Garten-Pause“, Gartenstraße 3D, 14641
Wustermark OT Elstal
–
nachstehend „Vermieter“
genannt –
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von 3 Appartements (ohne
Frühstück) im Objekt Gartenstraße 3D, sowie alle für
den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Vermieters.
1.2 Abweichende
Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Vermieter
und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen
des Vertrages
2.1 Der Mietvertrag
(Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag
abgibt (Zimmerbuchung), der durch den Vermieter angenommen wird. Die
Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.
Die Bestätigung der
Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per
E-Mail erfolgen.
2.2 Erfolgt die
Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet der
Dritte dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag,
sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
2.3 Die Unter- und
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Preise und Leistungen
3.1
Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach
Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der
Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für
vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des
Vermieters gegenüber Dritten.
3.3 Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die
Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Gast
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.
3.5
Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der
Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 5
Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet;
dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn
auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Bei Zahlungsverzug ist das Vermieter berechtigt, gegenüber
Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5%
über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr
beträgt der Verzugszinssatz 9%
über dem Basiszinssatz. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung
eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt kann das Vermieter eine Mahngebühr von 5
EUR erheben.
3.6 Der
Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Vermieter ist ferner
berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Objekt
Gartenstraße 3d aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer
Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige
Zahlung zu verlangen.
3.7 Der
Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des
Vermieters aufrechnen oder mindern.
3.8 Folgende
Leistungen werden erbracht:
Bereitstellung
des gebuchten Appartements, inkl. Bettwäsche und Handtücher.
Ein Wäschewechsel erfolgt erst nach Abreise. Zwischenreinigungen
sind nicht vorgesehen, es erfolgt grundsätzlich nur eine
Endreinigung. Die Endreinigung wird gesondert vergütet.
4. Nicht in Anspruch
genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1
Der Vermieter räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht
ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
– Im
Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der
Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung.
– Die
Stornierung bis 7 Tage vor Reiseantritt ist kostenfrei, 4 Tage vor
Reiseantritt berechnet der Vermieter 50% der kompletten
Buchungssumme, 1-3 Tage vor Reiseantritt sind 100% der kompletten
Buchungssumme fällig.
Wir
empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung
4.2 Die vorstehenden
Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn
der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies
dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3. Stornierungen
sind schriftlich per Email anzuzeigen.
5. Rücktritt des
Vermieters
5.1 Sofern dem Gast im
Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach
Ziffer 4.1 eingeräumt wurde, ist der Vermieter ebenfalls
berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den
gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des
Vermieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß
Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht
binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der
Vermieter gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein
Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon
unberührt. Es besteht insbesondere falls
– höhere
Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer
unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht
werden;
– der
Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Vermieterleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen
ist;
– eine
unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3
vorliegt;
– ein
Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
– der
Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die
Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss
wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige
Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht oder keine ausreichende
Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des
Vermieters gefährdet erscheinen;
– der
Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach §
807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der
Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine
Zahlungen eingestellt hat;
– ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet
oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen
Gründen abgelehnt wird.
5.4
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.5
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein
Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der
Vermieter hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich
bestätigt.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen
dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Gebuchte Zimmer sind
vom Gast bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages in
Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte
Zimmer nach 22 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast
hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht
insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Vermieter spätestens um 11 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter
über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 13 Uhr den Tageszimmerpreis
in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter
nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Der Vermieter haftet in
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet der Vermieter ausschließlich wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für
das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der
Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des
vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben
der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Pkw-Stellplätze
können nicht zur Verfügung gestellt werden, demnach besteht
keine Überwachungspflicht des Vermieters. Da in der Gartenstraße
Parkplätze begrenzt zur Verfügung stehen, bitten wir die
Gäste Ihr Fahrzeug in der Friedhofstraße abzustellen.
7.4 Weckaufträge
werden vom Vermieter nicht übernommen.
7.5 Die Verjährung der
Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Schlussbestimmungen
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle
Rechte liegen bei der Formblitz GmbH
Zustimmung
durch Erwerb am 15.10.2021
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